Rechtssatz RS0063774
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063774
Entscheidungsdatum
25.11.1974
Norm
KartG 1972 §40 Abs1 Z2
KartG 1972 §40 Abs3
Rechtssatz
Bei der Berechnung des Anteils des Anmelders am gesamten inländischen Markt ist das Warenangebot ausländischer Unternehmen mitzuberücksichtigen; dagegen ist bei der Feststellung der Anzahl der an der Versorgung des Inlandmarktes beteiligten Unternehmen auf ausländische Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen (Diesel - Einspritzausrüstungen II).Bei der Berechnung des Anteils des Anmelders am gesamten inländischen Markt ist das Warenangebot ausländischer Unternehmen mitzuberücksichtigen; dagegen ist bei der Feststellung der Anzahl der an der Versorgung des Inlandmarktes beteiligten Unternehmen auf ausländische Unternehmen nicht Bedacht zu nehmen (Diesel - Einspritzausrüstungen römisch zwei).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063774
Dokumentnummer
JJR_19741125_OGH0002_000OKT00024_7400000_001