Rechtssatz RS0063828
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063828
Geschäftszahl
Okt22/74; 12Os47/88
Entscheidungsdatum
30.06.1988
Rechtssatz
Von einer "bestimmten Ware", die unter den gegebenen Marktverhältnissen der "Befriedigung desselben Bedarfes dient", kann nur dann gesprochen werden, wenn sich diese Ware in ihren für die Deckung eines bestimmten Bedarfes wesentlichen Eigenschaften von anderen Waren unterscheidet. Stehen Gemeinsamkeiten bei einigen Eigenschaften Verschiedenheiten in für die Bedarfsdeckung charakteristischen Merkmalen gegenüber, dann liegt eine Mehrheit von bestimmten Waren im Sinne des § 41 KartG 1972 vor.Von einer "bestimmten Ware", die unter den gegebenen Marktverhältnissen der "Befriedigung desselben Bedarfes dient", kann nur dann gesprochen werden, wenn sich diese Ware in ihren für die Deckung eines bestimmten Bedarfes wesentlichen Eigenschaften von anderen Waren unterscheidet. Stehen Gemeinsamkeiten bei einigen Eigenschaften Verschiedenheiten in für die Bedarfsdeckung charakteristischen Merkmalen gegenüber, dann liegt eine Mehrheit von bestimmten Waren im Sinne des Paragraph 41, KartG 1972 vor.
Entscheidungstexte
- Okt 22/74
Entscheidungstext OGH 28.06.1974 Okt 22/74
Beisatz: Laevulose (T1) Veröff: ÖBl 1974,143
- 12 Os 47/88
Entscheidungstext OGH 30.06.1988 12 Os 47/88
Vgl auch; Veröff: WBl 1989,95 = SSt 59/47 = RdW 1989,21
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0063828
Dokumentnummer
JJR_19740628_OGH0002_000OKT00022_7400000_002