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Rechtssatz RS0063851×

Rechtssatz RS0063851

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0063851

Geschäftszahl

4Ob552/77

Entscheidungsdatum

24.01.1978

Rechtssatz

"Der Konkursmasse zugewendet" im Sinne dieser Bestimmung wird eine Leistung nur dann, wenn durch sie der für die Verteilung an die Gläubiger bestimmte Aktivstand eine Erhöhung erfährt, zumindest aber keine Beeinträchtigung erleidet (also etwa dann, wenn ein Massegläubiger oder ein Absonderungsgläubiger befriedigt wird). Führt die Zahlung des Schuldners hingegen zur (teilweisen) Befriedigung eines Konkursgläubigers, dann ist sie keine Zuwendung an die - für alle Konkursgläubiger gleichmäßig bestimmte - Konkursmasse.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 552/77
    Entscheidungstext OGH 24.01.1978 4 Ob 552/77
    Veröff: QuHGZ 1978 H2/3 163

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0063851

Dokumentnummer

JJR_19780124_OGH0002_0040OB00552_7700000_003