Rechtssatz RS0063881
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063881
Entscheidungsdatum
17.12.1973
Norm
KartG 1972 §49
KartG 1972 §81
Rechtssatz
Bei der Eintragung eines marktbeherrschenden Unternehmens hat ein Hinweis darauf, daß dieses Unternehmen mit einem anderen in der in § 49 KartG bezeichneten Form verbunden ist, zu unterbleiben.Bei der Eintragung eines marktbeherrschenden Unternehmens hat ein Hinweis darauf, daß dieses Unternehmen mit einem anderen in der in Paragraph 49, KartG bezeichneten Form verbunden ist, zu unterbleiben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063881
Dokumentnummer
JJR_19731217_OGH0002_000OKT00029_7300000_003