Rechtssatz RS0063986
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0063986
Entscheidungsdatum
08.05.1973
Norm
KartG 1972 §49 Z5
KartG 1972 §50 Abs2
Rechtssatz
§ 50 Abs 2 KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des § 49 Z 5 KartG - bei Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses - auch die Neubildung eines Unternehmens gilt. (Hier gründeten zwei GmbH und eine Aktiengesellschaft als Gesellschafter eine neue GmbH).Paragraph 50, Absatz 2, KartG läßt deutlich erkennen, daß als Zusammenschluß im Sinne des Paragraph 49, Ziffer 5, KartG - bei Möglichkeit der Ausübung eines beherrschenden Einflusses - auch die Neubildung eines Unternehmens gilt. (Hier gründeten zwei GmbH und eine Aktiengesellschaft als Gesellschafter eine neue GmbH).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0063986
Dokumentnummer
JJR_19730508_OGH0002_000OKT00008_7300000_001