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Rechtssatz RS0064023

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

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Rechtssatznummer

RS0064023

Geschäftszahl

Okt9/73 (Okt10/73); Okt11/73

Entscheidungsdatum

08.05.1973

Norm

KartG 1972 §81

Rechtssatz

Für die Feststellung der Identität eines marktbeherrschenden Unternehmens ist der Name (die Firma) und der Sitz des Unternehmens sowie die in Betracht kommende Ware oder die zu erbringende Leistung ausschlaggebend. Die Kenntnis des Marktanteiles des marktbeherrschenden Unternehmens ist für die Feststellung seiner Identität nicht erforderlich. Weder bei einer Neuanmeldung noch bei einer nachfolgenden Änderung einer Eintragung noch bei einer Übertragung eines marktbeherrschenden Unternehmens aus dem seinerzeit bestandenen Register ist die Anführung des Marktanteiles vorgesehen, weil nicht erforderlich.

Entscheidungstexte

  • Okt 9/73
    Entscheidungstext OGH 08.05.1973 Okt 9/73
    Veröff: ÖBl 1973,93
  • Okt 11/73
    Entscheidungstext OGH 08.05.1973 Okt 11/73

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0064023

Dokumentnummer

JJR_19730508_OGH0002_000OKT00009_7300000_004