Rechtssatz RS0064023
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064023
Geschäftszahl
Okt9/73 (Okt10/73); Okt11/73
Entscheidungsdatum
08.05.1973
Rechtssatz
Für die Feststellung der Identität eines marktbeherrschenden Unternehmens ist der Name (die Firma) und der Sitz des Unternehmens sowie die in Betracht kommende Ware oder die zu erbringende Leistung ausschlaggebend. Die Kenntnis des Marktanteiles des marktbeherrschenden Unternehmens ist für die Feststellung seiner Identität nicht erforderlich. Weder bei einer Neuanmeldung noch bei einer nachfolgenden Änderung einer Eintragung noch bei einer Übertragung eines marktbeherrschenden Unternehmens aus dem seinerzeit bestandenen Register ist die Anführung des Marktanteiles vorgesehen, weil nicht erforderlich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0064023
Dokumentnummer
JJR_19730508_OGH0002_000OKT00009_7300000_004