Rechtssatz RS0064260
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064260
Entscheidungsdatum
21.02.1984
Rechtssatz
Die durch das Zuwarten des Arbeitnehmers mit der Austrittserklärung allenfalls bewirkte Verkürzung des Abfertigungsanspruches ist eine notwendige Folge der im § 29 Abs 1 AngG vorgesehenen Bedachtnahme auf die Möglichkeit einer "ordnungsgemäßen Kündigung" des Arbeitsverhältnisses durch den Masseverwalter (§ 25 Abs 1 KO).Die durch das Zuwarten des Arbeitnehmers mit der Austrittserklärung allenfalls bewirkte Verkürzung des Abfertigungsanspruches ist eine notwendige Folge der im Paragraph 29, Absatz eins, AngG vorgesehenen Bedachtnahme auf die Möglichkeit einer "ordnungsgemäßen Kündigung" des Arbeitsverhältnisses durch den Masseverwalter (Paragraph 25, Absatz eins, KO).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0064260
Dokumentnummer
JJR_19840221_OGH0002_0040OB00001_8400000_001