Rechtssatz RS0064424
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064424
Entscheidungsdatum
10.06.1975
Norm
KollV im Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe - Angestellte Pkt5 litg
Rechtssatz
Alle leitenden Angestellten, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind, fallen jedenfalls auch unter den Begriff der Angestellten in verantwortlicher Stellung mit Dispositionstätigkeit im Sinne des Pkt 5 lit g des KollV der Angestellten im österreichischen Gaststätten-, Schank- und Beherbergungsgewerbe.Alle leitenden Angestellten, denen maßgebliche Führungsaufgaben selbstverantwortlich übertragen sind, fallen jedenfalls auch unter den Begriff der Angestellten in verantwortlicher Stellung mit Dispositionstätigkeit im Sinne des Pkt 5 Litera g, des KollV der Angestellten im österreichischen Gaststätten-, Schank- und Beherbergungsgewerbe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0064424
Dokumentnummer
JJR_19750610_OGH0002_0040OB00028_7500000_004