Rechtssatz RS0064490
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064490
Entscheidungsdatum
13.07.1994
Rechtssatz
Die Leistung von Schadenersatz nach § 21 Abs 2 zweiter Satz KO mangels Vertragserfüllung eines Kaufvertrages wegen Vertragsrücktritts des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen des Käufers ist nicht umsatzsteuerpflichtig, auch wenn dieser Schadenersatz durch einen dritten Garanten gegenüber dem geschädigten Begünstigten zu erbringen ist.Die Leistung von Schadenersatz nach Paragraph 21, Absatz 2, zweiter Satz KO mangels Vertragserfüllung eines Kaufvertrages wegen Vertragsrücktritts des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen des Käufers ist nicht umsatzsteuerpflichtig, auch wenn dieser Schadenersatz durch einen dritten Garanten gegenüber dem geschädigten Begünstigten zu erbringen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0064490
Dokumentnummer
JJR_19940713_OGH0002_0060OB00606_9400000_001