Rechtssatz RS0064504
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064504
Geschäftszahl
5Ob701/79; 4Ob137/15y
Entscheidungsdatum
15.12.2015
Rechtssatz
Die Wirksamkeit des Aussonderungsrechtes im Konkurs ist davon abhängig, daß sich die Waren noch in der Konkursmasse befinden. Auf einen allfälligen Verkaufserlös kann das Aussonderungsrecht nur unter den Voraussetzungen des § 44 Abs 2 KO übergehen.Die Wirksamkeit des Aussonderungsrechtes im Konkurs ist davon abhängig, daß sich die Waren noch in der Konkursmasse befinden. Auf einen allfälligen Verkaufserlös kann das Aussonderungsrecht nur unter den Voraussetzungen des Paragraph 44, Absatz 2, KO übergehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0064504
Zuletzt aktualisiert am
18.01.2016
Dokumentnummer
JJR_19800212_OGH0002_0050OB00701_7900000_002