Rechtssatz RS0064699
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064699
Entscheidungsdatum
06.09.1983
Norm
KollV für das holzverarbeitende Gewerbe. Stand 01.05.1979 PktA Z2 litc Abs1 AnhI
Rechtssatz
Allein maßgebend ist, daß das Lehrverhältnis in dem jetzt vorgesehenen Lehrberuf "erstmalig begonnen" wird, also nicht bloß ein vom Lehrling bei einem anderen Lehrberechtigten bereits begonnenes, dann aber abgebrochenes Lehrverhältnis im selben Lehrberuf jetzt fortgesetzt werden soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0064699
Dokumentnummer
JJR_19830906_OGH0002_0040OB00094_8300000_003