Rechtssatz RS0064769
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064769
Entscheidungsdatum
09.03.1977
Rechtssatz
Ist aus dem Versteigerungserlös einer Liegenschaft des Gemeinschuldners noch nichts in die Konkursmasse eingeflossen, kann dem Begehren auf Aussonderung des im Versteigerungserlös enthaltenen Entgelts für die Veräußerung von Sachen, an denen ein Eigentumsvorbehalt vereinbart war, nicht stattgegeben werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0064769
Dokumentnummer
JJR_19770309_OGH0002_0080OB00501_7700000_001