Rechtssatz RS0064854
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064854
Entscheidungsdatum
30.09.1986
Norm
KollV für das Hotel- und Gastgewerbe - Arbeiter Pkt7
Rechtssatz
Gemäß Pkt 7 KollV werden die Garantielöhne der Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe durch Berechnung eines Prozentanteiles, bezogen auf den Konsum der Gäste aufgebracht. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf eine Abrechnung, die die Umsatzprozente vom gesamten Konsum der Gäste im Sinne der Z 7 lit b KollV, sowie eine Aufteilung der sich dabei ergebenden Überschüsse nach dem Verhältnis der Garantielöhne umfaßt.Gemäß Pkt 7 KollV werden die Garantielöhne der Arbeitnehmer im Hotel- und Gastgewerbe durch Berechnung eines Prozentanteiles, bezogen auf den Konsum der Gäste aufgebracht. Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch auf eine Abrechnung, die die Umsatzprozente vom gesamten Konsum der Gäste im Sinne der Ziffer 7, Litera b, KollV, sowie eine Aufteilung der sich dabei ergebenden Überschüsse nach dem Verhältnis der Garantielöhne umfaßt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0064854
Dokumentnummer
JJR_19860930_OGH0002_0140OB00148_8600000_001