Rechtssatz RS0064880
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0064880
Entscheidungsdatum
29.05.1991
Norm
KollV für das Hotel- und Gastgewerbe - Arbeiter Pkt11 lita
KollV für das Hotel- und Gastgewerbe Arbeiter Pkt11 litc Z1
Rechtssatz
Der im KollV angeordnete Vergleich des monatlichen Tariflohnes mit dem Ist-Lohn für die "Normalarbeitszeit" kann sinnvollerweise nur im selben zeitlichen Rahmen, sohin für die monatliche Normalarbeitszeit angestellt werden. (§ 48 ASGG).Der im KollV angeordnete Vergleich des monatlichen Tariflohnes mit dem Ist-Lohn für die "Normalarbeitszeit" kann sinnvollerweise nur im selben zeitlichen Rahmen, sohin für die monatliche Normalarbeitszeit angestellt werden. (Paragraph 48, ASGG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0064880
Dokumentnummer
JJR_19910529_OGH0002_009OBA00041_9100000_001