Rechtssatz RS0065028
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065028
Entscheidungsdatum
07.07.1981
Rechtssatz
Das Handeln des Masseverwalters im Sinne des § 46 Abs 1 Z 2 KO bezieht sich nur auf Geschäfte, die Dritten gegenüber zur Verwaltung und Verwertung der Masse durchgeführt werden, durch die neue Rechtsbeziehungen begründet und nicht etwa bloß alte Rechtsbeziehungen abgewickelt werden (unter Berufung auf die deutsche Lehre).Das Handeln des Masseverwalters im Sinne des Paragraph 46, Absatz eins, Ziffer 2, KO bezieht sich nur auf Geschäfte, die Dritten gegenüber zur Verwaltung und Verwertung der Masse durchgeführt werden, durch die neue Rechtsbeziehungen begründet und nicht etwa bloß alte Rechtsbeziehungen abgewickelt werden (unter Berufung auf die deutsche Lehre).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0065028
Dokumentnummer
JJR_19810707_OGH0002_0050OB00304_8100000_003