Rechtssatz RS0065212
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065212
Entscheidungsdatum
09.04.1981
Rechtssatz
Der Gesetzgeber hat hinsichtlich der typischen Umstände, die einen besonderen Schutz des Verbrauchers erforderlich machen, auf dessen Unterlegenheit gegenüber dem Unternehmer an wirtschaftlicher Macht und an Wissen durch die Spezialisierung auf eine besondere Art von Geschäften hingewiesen. Zu diesem Wissen gehört auch die Erfahrung aus der Vielzahl von Geschäften, das Wissen um die dabei vorkommenden Zwischenfälle und die rechtlichen Möglichkeiten, wie für solche Zwischenfälle die eigene rechtliche Stellung möglichst günstig gestaltet werden kann.
Entscheidungstexte
- 5 Ob 570/80
Entscheidungstext OGH 08.07.1980 5 Ob 570/80
Veröff: SZ 53/103 = EvBl 1981/5 S 17 = ImmZ 1981,268
- 8 Ob 9/81
Entscheidungstext OGH 09.04.1981 8 Ob 9/81
Veröff: SZ 54/58 = JBl 1982,313 (teilweise kritisch Iro)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0065212
Dokumentnummer
JJR_19800708_OGH0002_0050OB00570_8000000_003