Rechtssatz RS0065532
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065532
Entscheidungsdatum
23.06.1977
Norm
KFG 1967 §64 Abs2
2.KFGNov allg
Rechtssatz
Durch die 2.KFGNov BGBl 1974/286 hat § 64 Abs 6 KFG 1967 insofern eine Änderung erfahren, als die Erteilung der inländischen Lenkerberechtigung nicht einmal mehr von einem Ermittlungsverfahren abhängig ist. Hat die Behörde keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit, der geistigen und körperlichen Eignung und faktischen Befähigung des Ansuchenden, ist die Erteilung der österreichischen Lenkerberechtigung faktisch ein bloßer Formalakt.Durch die 2.KFGNov BGBl 1974/286 hat Paragraph 64, Absatz 6, KFG 1967 insofern eine Änderung erfahren, als die Erteilung der inländischen Lenkerberechtigung nicht einmal mehr von einem Ermittlungsverfahren abhängig ist. Hat die Behörde keine begründeten Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit, der geistigen und körperlichen Eignung und faktischen Befähigung des Ansuchenden, ist die Erteilung der österreichischen Lenkerberechtigung faktisch ein bloßer Formalakt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0065532
Dokumentnummer
JJR_19770623_OGH0002_0070OB00040_7700000_004