Rechtssatz RS0065658
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065658
Geschäftszahl
8Ob23/93 (8Ob24/93)
Entscheidungsdatum
03.02.1994
Rechtssatz
Wurde die sofortige Fälligkeit eines Kredites ua bei Konkurs vereinbart, ist § 13 KSchG nicht analog anzuwenden, da es hier um vertragliche Nebenpflichten geht, die nicht unter den Begriff von "Nebenforderungen" fallen.Wurde die sofortige Fälligkeit eines Kredites ua bei Konkurs vereinbart, ist Paragraph 13, KSchG nicht analog anzuwenden, da es hier um vertragliche Nebenpflichten geht, die nicht unter den Begriff von "Nebenforderungen" fallen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0065658
Dokumentnummer
JJR_19940203_OGH0002_0080OB00023_9300000_002