Rechtssatz RS0065702
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065702
Entscheidungsdatum
16.10.1969
Rechtssatz
Der Lenker eines Kraftfahrzeuggesellschaft, der es zuläßt, daß während des Betriebes des Fahrzeuges andere Personen die Schlußleuchte verdecken (hier durch Anschieben des Kraftwagens), verstößt gegen eine spezifische Schutznorm im Sinne des § 335 StG und handelt damit fahrlässig.Der Lenker eines Kraftfahrzeuggesellschaft, der es zuläßt, daß während des Betriebes des Fahrzeuges andere Personen die Schlußleuchte verdecken (hier durch Anschieben des Kraftwagens), verstößt gegen eine spezifische Schutznorm im Sinne des Paragraph 335, StG und handelt damit fahrlässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0065702
Dokumentnummer
JJR_19691016_OGH0002_0110OS00055_6900000_001