Rechtssatz RS0065766
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065766
Entscheidungsdatum
10.11.1993
Rechtssatz
Soweit nicht in die ärztliche Verantwortung eingegriffen wird, besteht ein Weisungsrecht des Rechtsträgers, soweit sich seine Weisungen innerhalb der gesetzlichen und vertraglichen Schranken halten. Weisungen, die das Ziel der Kostenreduktion im personellen Bereich verfolgen, sind daher grundsätzlich zulässig. (Hier: die Weisung, den Personaleinsatz an Sekundarärzten auf einen Durchschnitt von höchstens 3,33 Sekundararzttagdiensten zu reduzieren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0065766
Dokumentnummer
JJR_19931110_OGH0002_009OBA00056_9300000_001