Rechtssatz RS0065990
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065990
Entscheidungsdatum
14.02.1978
Rechtssatz
Erklärtes Ziel des KKbG, BGBl 1969/294, ist es, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen und Nachkriegsereignissen ungeklärten Eigentumsverhältnisse des nunmehr im Gewahrsame des Bundesdenkmalamtes befindlichen Kunstgutes und Kulturgutes in einem verhältnismäßig kurzem Zeitraum zu bereinigen, was auf den Boden des geltenden Rechtes (§ 366 ABGB) nicht zu gewärtigen stand.Erklärtes Ziel des KKbG, BGBl 1969/294, ist es, die im Zusammenhang mit den Kriegsereignissen und Nachkriegsereignissen ungeklärten Eigentumsverhältnisse des nunmehr im Gewahrsame des Bundesdenkmalamtes befindlichen Kunstgutes und Kulturgutes in einem verhältnismäßig kurzem Zeitraum zu bereinigen, was auf den Boden des geltenden Rechtes (Paragraph 366, ABGB) nicht zu gewärtigen stand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0065990
Dokumentnummer
JJR_19780214_OGH0002_0050OB00513_7800000_003