Rechtssatz RS0065995
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0065995
Entscheidungsdatum
13.01.1993
Rechtssatz
Soll dem 2.KKbG ein größerer Erfolg beschieden sein, als es bei seinem Vorläufer der Fall war, so dürfen an den dem Anspruchswerber aufgebürdeten Beweis, vor dem Bund Eigentümer des in Anspruch genommenen Kunstguts oder Kulturguts gewesen zu sein, keine allzu strengen Anforderungen gestellt werden, zumal seit dem Verlust nahezu fünf Jahrzehnte verstrichen waren.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0065995
Dokumentnummer
JJR_19930113_OGH0002_0010OB00646_9200000_002