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Rechtssatz RS0066136

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066136

Geschäftszahl

4Ob36/81

Entscheidungsdatum

15.09.1981

Norm

LAG §34 Abs2
stmk LAO §35 Abs2

Rechtssatz

Gemäß Paragraph 34, Absatz 2, LAG bzw Paragraph 35, Absatz 2, stmk LAO kann der Dienstnehmer, soweit der in Absatz eins, genannte Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, das ganze für diese Zeit gebührende Entgelt ohne Abzug sofort fordern. Diese Bestimmungen entsprechen wörtlich jener des Paragraph 29, Absatz eins und Absatz 2, AngG, bezüglich derer die Rechtsprechung den Standpunkt vertreten hat, daß auch eine zeitwidrige Kündigung das Entstehen dieser Ansprüche bewirkt. Gleiches muß auch für die Bestimmungen des Paragraphen 34, Absatz eins, LAG und 35 Absatz eins, stmk LAO gelten. Bei den dem Dienstnehmer auf Grund dieser Bestimmungen zustehenden Ansprüchen auf das bis zur ordnungsgemäßen Kündigung zustehende Entgelt, handelt es sich um pauschalierte Schadenersatzansprüche.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 36/81
    Entscheidungstext OGH 15.09.1981 4 Ob 36/81
    Veröff: Arb 10016

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0066136

Dokumentnummer

JJR_19810915_OGH0002_0040OB00036_8100000_006