Rechtssatz RS0066181
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066181
Entscheidungsdatum
21.09.1971
Norm
nö LAO §14 Abs3
Mantelvertrag für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft §19 Abs3
Rechtssatz
§ 19 Abs 3 des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft, wonach ein Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration) nicht besteht, wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt, steht mit § 14 Abs 3 nö LAO nicht im Widerspruch.Paragraph 19, Absatz 3, des Mantelvertrages für Forstarbeiter in der Privatwirtschaft, wonach ein Anspruch auf Sonderzahlungen (Urlaubszuschuß, Weihnachtsremuneration) nicht besteht, wenn der Dienstnehmer ohne wichtigen Grund vorzeitig austritt, steht mit Paragraph 14, Absatz 3, nö LAO nicht im Widerspruch.
Schlagworte
SW: Arbeitnehmer
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0066181
Dokumentnummer
JJR_19710921_OGH0002_0040OB00057_7100000_002