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Rechtssatz RS0066448

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066448

Geschäftszahl

3Ob9/77

Entscheidungsdatum

01.02.1977

Rechtssatz

Das Exekutionsgericht hat das Verhältnis der Unterhaltsansprüche der minderjährigen unverheirateten Kinder und des (jetzigen) Ehegatten zu einem früheren Ehegatten (innerhalb der Ranggruppe) nach billigem Ermessen zu bestimmen. Es kann daher den früheren oder jetzigen Ehegatten rangmässig besser stellen als die übrigen Verwandten dieser Gruppe und den einen oder anderen ganz unberücksichtigt lassen. Ohne besonders berücksichtigungswürdige Gründe werden aber die Personen einer Gruppe als gleichrangig zu behandeln sein.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 9/77
    Entscheidungstext OGH 01.02.1977 3 Ob 9/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0066448

Dokumentnummer

JJR_19770201_OGH0002_0030OB00009_7700000_003