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Rechtssatz RS0066580

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066580

Geschäftszahl

4Ob161/93

Entscheidungsdatum

11.01.1994

Rechtssatz

Die Wortkombination "Eurostock" ist als Kennzeichen für Investmentgeschäfte, die Vermittlung und den Vertrieb von Investmentfonds sowie die Veranlagung und Verwaltung von Vermögen in Investmentfonds kein irgendeiner Sprache angehörendes Wort, sondern eine Neuschöpfung. Von einer absoluten Schutzunfähigkeit im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer 3, MSchG kann daher nicht gesprochen werden. Andererseits wird die Verbindung auch nicht als eigenartige sprachliche Neubildung aufgefaßt, in welcher die sonst übliche Bedeutung der einzelnen Worte so in den Hintergrund tritt, daß die Wortbindung geeignet ist, auf ein bestimmtes Unternehmen hinzuweisen und es von anderen zu unterscheiden.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 161/93
    Entscheidungstext OGH 11.01.1994 4 Ob 161/93
    Veröff: ÖBA 1994,556

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066580

Dokumentnummer

JJR_19940111_OGH0002_0040OB00161_9300000_001