Rechtssatz RS0066618
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066618
Entscheidungsdatum
08.03.1994
Rechtssatz
Ob verschiedensprachige Bezeichnungen ihrem Sinn nach einander verwechselbar ähnlich sind, hängt davon ab, wie sehr die Kenntnis der Fremdsprache in den beteiligten Verkehrskreisen verbreitet ist. "Knight" ist ein Begriff, der weder der medizinischen Fachsprache noch jenem Wortschatz angehört, den jemand mit durchschnittlichen Englischkenntnissen üblicherweise hat. Nur ein geringer Teil der angesprochenen Verkehrskreise wird daher wissen, was "Knight" bedeutet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066618
Zuletzt aktualisiert am
26.11.2024
Dokumentnummer
JJR_19940308_OGH0002_0040OB00013_9400000_002