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Rechtssatz RS0066618

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0066618

Geschäftszahl

4Ob13/94

Entscheidungsdatum

08.03.1994

Rechtssatz

Ob verschiedensprachige Bezeichnungen ihrem Sinn nach einander verwechselbar ähnlich sind, hängt davon ab, wie sehr die Kenntnis der Fremdsprache in den beteiligten Verkehrskreisen verbreitet ist. "Knight" ist ein Begriff, der weder der medizinischen Fachsprache noch jenem Wortschatz angehört, den jemand mit durchschnittlichen Englischkenntnissen üblicherweise hat. Nur ein geringer Teil der angesprochenen Verkehrskreise wird daher wissen, was "Knight" bedeutet.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 13/94
    Entscheidungstext OGH 08.03.1994 4 Ob 13/94

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0066618

Im RIS seit

08.03.1994

Zuletzt aktualisiert am

26.11.2024

Dokumentnummer

JJR_19940308_OGH0002_0040OB00013_9400000_002