Rechtssatz RS0066988
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0066988
Entscheidungsdatum
06.05.1970
Rechtssatz
Berechnung der Zinsreserve und des erhöhten Vielfachen, wenn für einzelne Bestandobjekte ein erhöhter Mietzins nach § 16 MG vereinbart ist und bereits eine Mietzinserhöhung nach § 7 MG vorausging, deren Wirkungsdauer nicht in den Zeitraum der weiteren Erhöhung hineinreicht.Berechnung der Zinsreserve und des erhöhten Vielfachen, wenn für einzelne Bestandobjekte ein erhöhter Mietzins nach Paragraph 16, MG vereinbart ist und bereits eine Mietzinserhöhung nach Paragraph 7, MG vorausging, deren Wirkungsdauer nicht in den Zeitraum der weiteren Erhöhung hineinreicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0066988
Dokumentnummer
JJR_19700506_OGH0002_0050OB00045_7000000_003