Rechtssatz RS0067135
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067135
Entscheidungsdatum
02.03.1982
Rechtssatz
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall gegeben sind, eine Wohnung also tatsächlich "im Betrieb des Gewerbes der Beherbergung von Fremden vermietet" worden ist oder nicht, ist keine reine Beweisfrage, sondern im Wege einer rechtlichen Schlußfolgerung aus dem im einzelnen festzustellenden tatsächlichen Geschehen zu beantworten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0067135
Dokumentnummer
JJR_19820302_OGH0002_0040OB00503_8200000_001