Rechtssatz RS0067136
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067136
Entscheidungsdatum
17.03.1976
Norm
MG §19 Abs1 D1
MG §19 Abs1 D2b
Rechtssatz
Als Wille des Gesetzgebers muß es nach wie vor angesehen werden, daß die durch den Mieterschutz und Kündigungsschutz herabgesetzten Werte von Liegenschaften vom Gesetzgeber in Kauf genommen werden und bei wirtschaftlichen Erwägungen mitberücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich kann es daher nicht anerkannt werden, in Einzelfällen die Folgen des gesetzlichen Mieterschutzes und Kündigungsschutzes auszuschalten und dem Vermieter die Möglichkeit zu bieten, zur Verbesserung der wirtschaftlichen Lage seines Unternehmens Bestandräumlichkeiten frei zu machen und auf dem freien Markt günstiger zu vermieten.
Entscheidungstexte
- 1 Ob 559/76
Entscheidungstext OGH 17.03.1976 1 Ob 559/76
Veröff: JBl 1976,595 = ImmZ 1976,270
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0067136
Dokumentnummer
JJR_19760317_OGH0002_0010OB00559_7600000_002