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Rechtssatz RS0067137

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0067137

Geschäftszahl

5Ob238/69

Entscheidungsdatum

17.09.1969

Norm

MG §17 A

Rechtssatz

Der Mieter kann aus der mit dem Vermieter geschlossenen Vereinbarung, wonach er die dem MG unterliegende Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses verkaufen und von dem von ihm namhaft gemachten neuen Mieter die seinerzeit selbst bezahlte Ablöse ersetzt verlangen darf, keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter ableiten, wenn das Mietverhältnis durch den Vermieter aufgekündigt wurde und ein Verkauf der Wohnung, verbunden mit einer Ablösevereinbarung, nicht zustande kam.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 238/69
    Entscheidungstext OGH 17.09.1969 5 Ob 238/69
    Veröff: MietSlg 21380(51)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0067137

Dokumentnummer

JJR_19690917_OGH0002_0050OB00238_6900000_002