Rechtssatz RS0067137
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067137
Entscheidungsdatum
17.09.1969
Rechtssatz
Der Mieter kann aus der mit dem Vermieter geschlossenen Vereinbarung, wonach er die dem MG unterliegende Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses verkaufen und von dem von ihm namhaft gemachten neuen Mieter die seinerzeit selbst bezahlte Ablöse ersetzt verlangen darf, keine Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter ableiten, wenn das Mietverhältnis durch den Vermieter aufgekündigt wurde und ein Verkauf der Wohnung, verbunden mit einer Ablösevereinbarung, nicht zustande kam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0067137
Dokumentnummer
JJR_19690917_OGH0002_0050OB00238_6900000_002