Rechtssatz RS0067169
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067169
Entscheidungsdatum
26.01.1993
Rechtssatz
Die Redaktionskonferenz (Redaktionsversammlung, welcher alle fest angestellten Medienmitarbeiter angehören) ist eine geschlossene Einheit innerhalb eines Zeitungsunternehmens, deren Mitglieder schon durch die gemeinsamen Beziehungen zum Zeitungsunternehmen persönlich miteinander verbunden sind. Eine aus neunzehn Mitgliedern bestehende Zeitungsredaktion ist noch keine so große innerbetriebliche Einheit, daß die Weitergabe von Vervielfältigungsstücken an die Mitglieder eines solchen überschaubaren und geschlossenen Gremiums bereits einer Veröffentlichung gleichkäme.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 94/92
Entscheidungstext OGH 26.01.1993 4 Ob 94/92
Veröff: SZ 66/6 = ÖBl 1993,136 = MR 1993,65 (Walter) = WBl 1993,233
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0067169
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2016
Dokumentnummer
JJR_19930126_OGH0002_0040OB00094_9200000_001