Rechtssatz RS0067188
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067188
Entscheidungsdatum
19.12.1979
Norm
MG §1 Abs2 Z4 B4
MG idF MRÄG §1 Abs3 Z1 C
Rechtssatz
Heimbewohner einer geförderten Wohnung, für die ein "Baukostenzuschuß" zu zahlen ist und die er für sich allein benützen und auch mit eigenen Möbeln versehen kann, ist Mieter mit Kündigungsschutz, insbesondere wenn die Wohnung nicht im eigentlichen Heimtrakt liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0067188
Dokumentnummer
JJR_19791219_OGH0002_0030OB00535_7900000_002