Rechtssatz RS0067433
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067433
Entscheidungsdatum
29.10.1982
Rechtssatz
Bei Zinsstopobjekten ist der geänderte Betriebskostenschlüssel nach dem Verhältnis der Jahreszinse 1914 zu errechnen. Bei einer Änderung im Bestand durch Hinzukommen eines neuen Bestandobjektes kann eine Aufteilungsgrundlage nicht auf der Grundlage der Flächenrelationen gefunden werden. Bei Nichtfeststellbarkeit des Jahresmietzinses 1914 ist eine Parifizierung durchzuführen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0067433
Dokumentnummer
JJR_19821029_OGH0002_0050OB00028_8100000_001