Rechtssatz RS0067439
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067439
Geschäftszahl
1Ob312/50; 6Ob69/70
Entscheidungsdatum
08.04.1970
Rechtssatz
Der Umstand, daß der Bestandgegenstand zur Unterbringung eines beim Bund beschäftigten Lehrers benötigt wird, ist für die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des § 19 Abs 1 MG.Der Umstand, daß der Bestandgegenstand zur Unterbringung eines beim Bund beschäftigten Lehrers benötigt wird, ist für die Gemeinde, in der sich die Schule befindet, ein wichtiger Kündigungsgrund im Sinne des Paragraph 19, Absatz eins, MG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0067439
Dokumentnummer
JJR_19500607_OGH0002_0010OB00312_5000000_001