Rechtssatz RS0067790
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067790
Entscheidungsdatum
03.03.1970
Rechtssatz
Dem Vermieter muß es grundsätzlich freistehen, die von ihm tatsächlich angestrebte Wohnung, die er aber im Wege der Kündigung wegen der hier für ihn ungünstigen Interessenlage wahrscheinlich nicht erlangen kann, nachträglich gegen die tatsächlich aufgekündigte Wohnung einzutauschen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0067790
Dokumentnummer
JJR_19700303_OGH0002_0040OB00517_7000000_001