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Rechtssatz RS0067808

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0067808

Geschäftszahl

1Ob611/81

Entscheidungsdatum

20.05.1981

Norm

MG §19 Abs2 Z3 B2a
MG §19 Abs2 Z3 B3

Rechtssatz

Auch wiederholte Beschimpfungen von nahen Angehörigen (Ehemann der Hauseigentümerin, deren Schwester), die im Hause erkennbar Interessen des Vermieters wahrzunehmen bzw dessen Aufträge zu erfüllen haben, stellen den Kündigungsgrund war, weil auch ein solches Verhalten geeignet ist, dem Vermieter das Zusammenwohnen mit dem Bestandnehmer zu verleiden. Es liegt bei einem solchen Verhalten zwar nicht der

3. Fall des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 3, MG, der schon bei einer einzigen nicht geringfügigen Handlung gegeben ist, wohl aber der zweite Fall dieser Gesetzesstelle vor.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 611/81
    Entscheidungstext OGH 20.05.1981 1 Ob 611/81

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0067808

Dokumentnummer

JJR_19810520_OGH0002_0010OB00611_8100000_001