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Rechtssatz RS0067825

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0067825

Geschäftszahl

5Ob94/70 (5Ob95/70)

Entscheidungsdatum

29.04.1970

Norm

MG §19 Abs2 Z5 A2

Rechtssatz

Wurde der Vermieter nach seiner Pensionierung bereits zweimal zur Räumung der von ihm bewohnten Dienstwohnung aufgefordert und wurde ihm sogar schon die Einbringung einer Räumungsklage angedroht, so ist sein Wohnbedürfnis in der Dienstwohnung nicht mehr zulänglich gedeckt vergleiche MietSlg 446, 21451). Verfügt der Vermieter auch über keine andere Wohnung, dann hat er einen dringenden Eigenbedarf nach einer solchen.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 94/70
    Entscheidungstext OGH 29.04.1970 5 Ob 94/70
    Veröff: MietSlg 22357

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0067825

Dokumentnummer

JJR_19700429_OGH0002_0050OB00094_7000000_001