Rechtssatz RS0067835
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067835
Entscheidungsdatum
26.08.1970
Rechtssatz
Besteht die Familie des Vermieters aus einem Ehepaar und drei Kindern (im Alter von vierzehn bis neunzehn Jahren), kann bei Vorhandensein von drei Zimmern und Nebenräumen dringender Eigenbedarf nicht angenommen werden. Durch entsprechende Neuverteilung der Räume kann in diesem Fall dem Bedarf abgeholfen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0067835
Dokumentnummer
JJR_19700826_OGH0002_0050OB00171_7000000_001