Rechtssatz RS0067853
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067853
Geschäftszahl
3Ob628/76; 1Ob608/78; 7Ob613/80; 7Ob652/82
Entscheidungsdatum
21.10.1982
Norm
MGNov idF 1974 §19 Abs2 Z3 E
MG aF §19 Abs2 Z4 Aa
Rechtssatz
Für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 19 Abs 2 Z 3 erster Fall MG idF MGNov 1974 ist objektiv maßgebend, ob wichtige Interessen des Vermieters verkürzt wurden und ob eine erhebliche Verletzung des Bestandgegenstandes vorgekommen ist oder droht (vgl MietSlg 15285, 16323, 18210, 20183). Daher ist es irrelevant, ob der Bestandnehmer seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen und angesichts seiner körperlichen Verfassung in der Lage war, das Bestandobjekt so zu versorgen, wie das von einem gesunden Menschen zu verlangen ist.Für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 3, erster Fall MG in der Fassung MGNov 1974 ist objektiv maßgebend, ob wichtige Interessen des Vermieters verkürzt wurden und ob eine erhebliche Verletzung des Bestandgegenstandes vorgekommen ist oder droht vergleiche MietSlg 15285, 16323, 18210, 20183). Daher ist es irrelevant, ob der Bestandnehmer seiner wirtschaftlichen Verhältnisse wegen und angesichts seiner körperlichen Verfassung in der Lage war, das Bestandobjekt so zu versorgen, wie das von einem gesunden Menschen zu verlangen ist.
Entscheidungstexte
- 3 Ob 628/76
Entscheidungstext OGH 14.12.1976 3 Ob 628/76
- 1 Ob 608/78
Entscheidungstext OGH 07.07.1978 1 Ob 608/78
nur: Für das Vorliegen eines Kündigungsgrundes nach § 19 Abs 2 Z 3 erster Fall MG idF MGNov 1974 ist objektiv maßgebend, ob wichtige Interessen des Vermieters verkürzt wurden und ob eine erhebliche Verletzung des Bestandgegenstandes vorgekommen ist oder droht. (T1)
- 7 Ob 613/80
Entscheidungstext OGH 11.09.1980 7 Ob 613/80
nur T1; Beisatz: Vertragsgemäße Benützung einer Wohnung als Tanzschule. (T2)
- 7 Ob 652/82
Entscheidungstext OGH 21.10.1982 7 Ob 652/82
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0067853
Dokumentnummer
JJR_19761214_OGH0002_0030OB00628_7600000_002