Rechtssatz RS0067865
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067865
Entscheidungsdatum
08.02.1972
Rechtssatz
Wenn der Vermieter seinen Eigenbedarf durch einen Wohnungstausch mit seiner Tochter befriedigen kann und dieser Tausch der Tochter zumutbar ist, kann der Eigenbedarf des Vermieters nicht nur durch die Aufkündigung beseitigt werden. Die Voraussetzungen einer Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 5 MG liegen daher in einem solchen Fall nicht vor.Wenn der Vermieter seinen Eigenbedarf durch einen Wohnungstausch mit seiner Tochter befriedigen kann und dieser Tausch der Tochter zumutbar ist, kann der Eigenbedarf des Vermieters nicht nur durch die Aufkündigung beseitigt werden. Die Voraussetzungen einer Kündigung nach Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 5, MG liegen daher in einem solchen Fall nicht vor.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0067865
Dokumentnummer
JJR_19720208_OGH0002_0050OB00018_7200000_001