Rechtssatz RS0067935
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067935
Entscheidungsdatum
15.06.1978
Rechtssatz
Kein Notstand, wenn die Vermieterin und ihre neunzehnjährige Tochter über eine abgeschlossene Wohneinheit, bestehend aus zwei Zimmern, Küche und Vorraum verfügen, in der Wohnung allerdings kein Bad und kein WC vorhanden ist und sie das WC und teilweise auch das Bad zusammen mit anderen Mietern im Parterre mitbenützen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0067935
Dokumentnummer
JJR_19780615_OGH0002_0060OB00638_7800000_001