Rechtssatz RS0067994
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0067994
Geschäftszahl
8Ob124/69; 7Ob239/74
Entscheidungsdatum
05.12.1974
Rechtssatz
Der Vermieter braucht nicht eine frei gewordene Wohnung auf unbegrenzte Zeit für sich zu reservieren, um dem Vorwurf zu entgehen, er habe einen später auftretenden Eigenbedarf selbst verschuldet. Die Beurteilung eines solchen Zeitraumes kann nur nach den Umständen des Einzelfalles erfolgen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0067994
Dokumentnummer
JJR_19690708_OGH0002_0080OB00124_6900000_001