Rechtssatz RS0068001
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068001
Entscheidungsdatum
10.03.1976
Rechtssatz
Kein selbstverschuldeter Eigenbedarf, wenn die Hauseigentümer ihrer Tochter anläßlich ihrer Verehelichung den notwendigen Wohnraum im eigenen Haus zur Verfügung stellen (so schon MietSlg 18410), es sei denn, die Tochter besitzt eine Ehewohnung und benützt die ihr vermietete Wohnung nur als Zweitwohnung.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0068001
Dokumentnummer
JJR_19760310_OGH0002_0010OB00546_7600000_001