Rechtssatz RS0068100
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068100
Geschäftszahl
4Ob582/72; 5Ob3/73
Entscheidungsdatum
17.01.1973
Rechtssatz
Begriff der "in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft (mit ausführlicher Begründung). Ob die Voraussetzungen gegeben sind, hängt ebenso von den Umständen des Einzelfalles ab wie die Beantwortung der Frage, ob auch dann, wenn das eine oder das andere dieser Merkmale fehlt, trotzdem immer noch von einer Lebensgemeinschaft gesprochen werden kann. Das Fehlen geschlechtlicher Beziehungen zwischen den Lebensgefährten schließt die Annahme einer "wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft" im Sinne des § 19 Abs 2 Z 11 MG nicht aus.Begriff der "in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft (mit ausführlicher Begründung). Ob die Voraussetzungen gegeben sind, hängt ebenso von den Umständen des Einzelfalles ab wie die Beantwortung der Frage, ob auch dann, wenn das eine oder das andere dieser Merkmale fehlt, trotzdem immer noch von einer Lebensgemeinschaft gesprochen werden kann. Das Fehlen geschlechtlicher Beziehungen zwischen den Lebensgefährten schließt die Annahme einer "wirtschaftlichen Lebensgemeinschaft" im Sinne des Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MG nicht aus.
Entscheidungstexte
- 4 Ob 582/72
Entscheidungstext OGH 07.11.1972 4 Ob 582/72
Veröff: EvBl 1973/103 S 240 = MietSlg 24327
- 5 Ob 3/73
Entscheidungstext OGH 17.01.1973 5 Ob 3/73
nur: Begriff der "in wirtschaftlicher Hinsicht gleich einer Ehe eingerichteten Haushaltsgemeinschaft (mit ausführlicher Begründung). (T1) Veröff: MietSlg 25321
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0068100
Dokumentnummer
JJR_19721107_OGH0002_0040OB00582_7200000_001