Rechtssatz RS0068214
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068214
Geschäftszahl
1Ob94/66; 8Ob688/86
Entscheidungsdatum
22.01.1987
Norm
MG §19 Abs2 Z11 A
MRG §30 Abs2 Z5 B
Rechtssatz
Mangelt es an einer gemeinsamen Haushaltsführung, so kann es zum Eintritt des nahen Angehörigen in die Mietrechte des Verstorbenen auch dann nicht kommen, wenn die zweite im § 19 Abs 2 Z 11 MG für das Entstehen des Eintrittsrechtes geforderte Voraussetzung, nämlich das dringende Wohnungsbedürfnis vorhanden ist.Mangelt es an einer gemeinsamen Haushaltsführung, so kann es zum Eintritt des nahen Angehörigen in die Mietrechte des Verstorbenen auch dann nicht kommen, wenn die zweite im Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 11, MG für das Entstehen des Eintrittsrechtes geforderte Voraussetzung, nämlich das dringende Wohnungsbedürfnis vorhanden ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0068214
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008
Dokumentnummer
JJR_19660421_OGH0002_0010OB00094_6600000_001