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Rechtssatz RS0068346

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0068346

Geschäftszahl

6Ob718/77

Entscheidungsdatum

22.09.1977

Norm

MG §19 Abs2 Z10 C

Rechtssatz

Wenn von zwei Mitmietern eines Geschäftslokales, noch dazu von Ehegatten, nur einer in den Mieträumen ein Unternehmen betreibt und dieses verpachtet, dann kann aus der Tatsache, daß der andere Ehegatte an der Verpachtung nicht teilgenommen hat, nicht abgeleitet werden, daß nun überhaupt keine Verpachtung des Unternehmens, sondern eine bloße Weitergabe der Mietrechte vorliege und daher eine Aufkündigung zulässig sei.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 718/77
    Entscheidungstext OGH 22.09.1977 6 Ob 718/77

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0068346

Dokumentnummer

JJR_19770922_OGH0002_0060OB00718_7700000_001