Rechtssatz RS0068346
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068346
Entscheidungsdatum
22.09.1977
Rechtssatz
Wenn von zwei Mitmietern eines Geschäftslokales, noch dazu von Ehegatten, nur einer in den Mieträumen ein Unternehmen betreibt und dieses verpachtet, dann kann aus der Tatsache, daß der andere Ehegatte an der Verpachtung nicht teilgenommen hat, nicht abgeleitet werden, daß nun überhaupt keine Verpachtung des Unternehmens, sondern eine bloße Weitergabe der Mietrechte vorliege und daher eine Aufkündigung zulässig sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0068346
Dokumentnummer
JJR_19770922_OGH0002_0060OB00718_7700000_001