Rechtssatz RS0068485
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068485
Entscheidungsdatum
18.06.1969
Rechtssatz
Ob und wann ein stillgelegtes Unternehmen noch mit der Wirkung übertragen werden kann, daß kein Kündigungsgrund nach § 19 Abs 2 Z 10 MG gegeben ist, ist eine Rechtsfrage, die mit Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beantworten ist.Ob und wann ein stillgelegtes Unternehmen noch mit der Wirkung übertragen werden kann, daß kein Kündigungsgrund nach Paragraph 19, Absatz 2, Ziffer 10, MG gegeben ist, ist eine Rechtsfrage, die mit Rücksicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles zu beantworten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0068485
Dokumentnummer
JJR_19690618_OGH0002_0050OB00161_6900000_001