Rechtssatz RS0068523
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068523
Entscheidungsdatum
26.11.1969
Rechtssatz
Die Absicht der Ehefrau, die die Ehewohnung wegen ehelicher Zerwürfnisse mit ihrem Mann verlassen hat, nach Beendigung des von ihr angestrengten Scheidungsprozesses wieder in diese Wohnung zurückzukehren, genügt für sich allein nicht zur Fiktion eines weiterbestehenden gemeinsamen Haushalts.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0068523
Dokumentnummer
JJR_19691126_OGH0002_0050OB00291_6900000_002