Rechtssatz RS0068567
Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Rechtssatznummer
RS0068567
Entscheidungsdatum
20.06.1972
Rechtssatz
Hatte die eintrittsberechtigte Enkelin des Mieters noch zu dessen Lebzeiten die Absicht, zu heiraten, dann kann ihr nicht zugemutet werden, zusammen mit ihrem Ehemann in die elterliche Wohnung zurückzukehren (vgl MietSlg 22392).Hatte die eintrittsberechtigte Enkelin des Mieters noch zu dessen Lebzeiten die Absicht, zu heiraten, dann kann ihr nicht zugemutet werden, zusammen mit ihrem Ehemann in die elterliche Wohnung zurückzukehren vergleiche MietSlg 22392).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0068567
Dokumentnummer
JJR_19720620_OGH0002_0080OB00132_7200000_001